Wahlen

Herausgehobenes Beteiligungsrecht in einer repräsentativen Demokratie ist das Wahlrecht. Allgemeine Wahlen zum Deutschen Bundestag finden alle vier Jahre statt. Die Wahlperiode von 14 deutschen Landtagen beträgt fünf Jahre – in Bremen und Hamburg sind es vier Jahre.

Das Wahlrecht wird im Einzelnen durch einschlägige Wahlgesetze geregelt. Für die Wahl zum Deutschen Bundestag gilt das aktive und passive Wahlrecht für alle Deutschen ab 18 Jahren. Gleiches gilt für die Wahlen zu den Landtagen mit Ausnahme der Länder Brandenburg, Bremen und Hamburg, wo man bereits mit 16 Jahren wählen darf, und Hessen, wo man erst mit 21 Jahren Landtags-Abgeordnete/r werden kann. Die Wahllokale sind bei Bundestags- und Landtagswahlen in der Regel an einem Sonntag zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. Zudem wird die Möglichkeit der Briefwahl eingeräumt.

Sowohl bei der Bundestagswahl als auch bei fast allen Landtagswahlen wird eine »personalisierte Verhältniswahl mit geschlossenen Listen« durchgeführt. Im Regelfall kreuzen die Bürger/innen mit ihren zwei Stimmen je eine Wahlliste (bzw. Partei) und eine Wahlkreiskandidatin/einen Wahlkreiskandidaten an.
Bei der Bundestagswahl zieht die Hälfte der Bewerber/innen direkt über den Wahlkreis und die andere Hälfte über Wahllisten in den Bundestag ein. Das Verhältnis von direkt gewählten Abgeordneten und denen, die über Listenplätze in den Landtag einziehen, variiert von Bundesland zu Bundesland.

In den meisten Ländern und auf Bundesebene steht es den Parteien zu, die Listen zu besetzen und damit die Erfolgschancen ihrer Kandidat/innen zu bestimmen (geschlossene Listen). Bei den Landtagswahlen in Bayern, Bremen und Hamburg bestimmen jedoch die Bürger/innen, welche Kandidatin bzw. welchen Kandidaten sie von einer Liste wählen möchten (offene Listen). Weil die Wahlberechtigten in Bremen und Hamburg mehrere Stimmen haben, können sie zudem Kumulieren (mehrere Stimmen auf eine/n Bewerber/in abgeben) und Panaschieren (Kandidat/innen verschiedener Listen ankreuzen).

Externer Link

Aktuelle Regelungen zum deutschen Wahlrecht und sämtliche Wahlgesetze sind unter www.wahlrecht.de abrufbar.