Formen der Beteiligung

In der Kinder- und Jugendbeteiligung lassen sich grob fünf Formen unterscheiden: Beteiligung von Jugendverbänden, direkt gewählte Vertretungen, offene Formen (Anhörungen), projektbezogene Formen der Beteiligung sowie Beauftragten-Modelle.

Beteiligung von Jugendverbänden

Die Beteiligung von Jugendverbänden geschieht vornehmlich durch die Jugendringe. Jugendringe sind Zusammenschlüsse der Jugendorganisationen und -verbände in einer Gemeinde, Stadt oder in einem Kreis, um die Vertretung der Interessen von Kindern und Jugendlichen wahrzunehmen. Sie sollen zu allen jugendrelevanten Themen angehört werden und haben Mitgliedschaft bzw. Anhörungsrecht in den Jugendhilfeausschüssen. Ihnen entsprechen auf Länderebene die Landesjugend- und auf Bundesebene der Deutsche Bundesjugendring.

Direkt gewählte Vertretungen

Unabhängig davon gibt es inzwischen in vielen Städten und Gemeinden auch sog. Kinder- und Jugendparlamente oder Jugendgemeinderäte. Sie werden in der Regel direkt gewählt. Wahlverfahren und Alterszusammensetzung dieser Parlamente sind jedoch von Ort zu Ort sehr unterschiedlich. Ebenso variiert die Wahlbeteiligung. Als generelle Tendenz lässt sich indes feststellen, dass sie eher höher liegt, wenn die Wahlverfahren in bzw. von Schulen und Schülervertretungen organisiert werden. Kinder- und Jugendparlamente sind vor allem in kleineren und mittelgroßen Städten verbreitet, weniger dagegen in Großstädten. Wegen des großen Einzugsgebietes und Problemen der Überschaubarkeit macht hier eher eine Anbindung an die Stadtteil- bzw. Bezirksebene Sinn.

  • Betz, Tanja / Gaiser, Wolfgang / Pluto, Liane: Partizipation von Kindern und Jugendlichen (20/2010), pdf

Offene Formen (Anhörungen)

Hierunter fallen z.B. Kinder-Stadtteilversammlungen, Kinder-Sprechstunden, Kinder-Gemeinderatssitzungen etc. Die Kinder oder Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe aus einer Stadt oder einem Stadtteil werden zu bestimmten Terminen eingeladen, um ihre Ideen, Probleme oder Anliegen den Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung vorzutragen. Alle eingeladenen Jugendlichen können teilnehmen, ein Wahlverfahren findet nicht statt. Um die Versammlung besser strukturieren zu können, bitten die Einladenden häufig vorab um die Benennung von Fragen und Themenvorschlägen. Wichtig ist, dass Politik und Verwaltung sich verpflichten und einen geeigneten Weg finden, die Kinder und Jugendlichen nach der Versammlung darüber zu informieren, was aus ihren Vorschlägen geworden ist.

Projektbezogene Formen der Beteiligung

Bei projektbezogenen Formen der Beteiligung geht es meistens um ganz konkrete Planungs- und Entscheidungsprozesse. Kinder und Jugendliche erhalten Gelegenheit, ihre Wünsche und Interessen einzubringen. Dies kann z.B. über Zukunftswerkstätten, Workshops, aktivierende Befragungen usw. geschehen.

Beauftragten-Modelle

Diese Modelle ähneln in Intention und Durchführung in gewisser Weise dem Modell der Anwaltsplanung. Haupt- oder ehrenamtlich tätige Erwachsene treten bei Verwaltungen oder in politischen Entscheidungsgremien für die Interessen von Kindern und Jugendlichen ein. Dies kann in Form sog. Kinder- oder Jugendbeauftragter, Kinderanwälte oder Kinderbüros geschehen. Wichtig ist in jedem Fall, dass dies nicht abgehoben oder isoliert von den Kindern und Jugendlichen, sondern ähnlich wie bei der Anwaltsplanung in enger Kooperation mit den Kindern und Jugendlichen geschieht. Dazu sind kindgerechte Formen der Ansprache erforderlich.

Tipp

Die Infostelle Kinderpolitik des Deutschen Kinderhilfswerkes informiert in einer Methodendatenbank über kindgerechte Formen der Partizipation.

Tipp

Die Bertelsmann Stiftung hat im Rahmen der Initiative mitWirkung! eine umfangreiche Materialsammlung zur Kinder- und Jugendbeteiligung ins Netz gestellt.