Umweltfragen & Beteiligung

Seite 1: Netzausbau

Als Reaktion auf die Atomkatastrophe in Fukushima beschloss die Bundesregierung 2011 den Ausstieg aus der Atomenergie bis 2022 und die gleichzeitige Beschleunigung der Energiewende, weg von fossilen Energieträgern, hin zu erneuerbaren Energiequellen. Mit diesem Vorhaben ist ein enormer finanzieller, planerischer und logistischer Aufwand verbunden. Daher lassen sich die Herausforderungen der Energiewende nur mit Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bewältigen. Gleichzeitig bietet das Vorhaben die Möglichkeit, neue energiewirtschaftliche Modelle zu verwirklichen, an denen Bürgerinnen und Bürger selbst teilhaben können.

Bürgerbeteiligung beim Netzausbau

Der Energiebedarf der Bundesrepublik, der bisher hauptsächlich über atomare und fossile Energiequellen gespeist wurde, muss auch in Zukunft gedeckt werden. Dazu wird verstärkt in Windenergie investiert, deren Erzeugung vor allem im Norddeutschland wirtschaftlich ist. Um aber den z.B. in Schleswig-Holstein erzeugten Strom zu Endverbraucher/innen in den Süden zu transportieren, werden zahlreiche zusätzliche Höchstspannungstrassen benötigt. Dieser groß angelegte Ausbau der Übertragungsnetze ist mit erheblichen Eingriffen in Landschaften, Lebenswelten und Ökosysteme verbunden.

Die besondere Notwendigkeit, die Bevölkerung an diesen Ausbauprojekten zu beteiligen, hat der Gesetzgeber im sogenannten Planfeststellungsverfahren (nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz) berücksichtigt. Dieses Verfahren sieht vor, dass »Träger öffentlicher Belange« sowie die Bevölkerung die Chance erhalten, die für den Bau einer Stromtrasse entwickelten Planungsunterlagen zu sichten und dazu Stellung zu beziehen. Zu diesem Zweck werden die Unterlagen in den betroffenen Gemeinden für vier Wochen öffentlich in Ämtern und Behörden ausgelegt. Jeder kann daraufhin schriftlich Bedenken gegenüber den Plänen äußern. Die Vorhabenträger, also der zuständige Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur, wägen anschließend die eingereichten Einwendungen ab und beschließen über entsprechende Anpassungen der Planung.

Wichtig

Bestimmte Rahmenbedingungen – der Trassenverlauf sowie die Standorte der Strommasten – werden durch die vorherige Raumordnungsplanung festgelegt und stehen somit zum Zeitpunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung bereits nicht mehr zur Debatte. Dies führt häufig zu Missverständnissen unter den Beteiligten und zu Frust auf beiden Seiten.

Über den gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsrahmen hinaus bemühen sich die Vorhabenträger – z.B. in Form Runder Tische und Bürgerdialoge – durchaus darum, eine möglichst frühzeitige und umfassende Information und Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Gebieten zu erreichen. Auf diesen Veranstaltungen häufig angesprochenene Themen reichen von Fragen nach der konkreten technischen Umsetzung bis zu Befürchtungen vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen z.B. durch elektromagnetische Felder.

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Weitere Informationen zum Thema bieten folgende Websites:

Video: »Fünf Schritte zum Netzausbau«, Quelle: Bundesnetzagentur

Seite 2: Bürgerenergie

Bürgerenergie

Die Umorientierung des Energiesystems hin zu erneuerbaren und regenerativen Energiequellen ist eine Chance für neue Formen von bürgerschaftlichem Engagement und energiepolitischer Beteiligung. Die Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, selbst im Rahmen der Energiewende aktiv zu werden, sind dabei vielfältig: »Kleine« Schritte, wie der Wechsel zu einem Ökostromanbieter, gehören ebenso dazu, wie die Tatsache, dass immer mehr Bürger/innen selbst zu Stromproduzent/innen werden – z.B. in Form einer kleinen Solaranlage auf dem eigenen Dach.

Gesetzliche Förderung von Ökostrom

Die Förderung von Ökostrom in Deutschland ist im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) geregelt und erfolgt nach folgendem Prinzip: Eine Kilowattstunde Ökostrom, die ins Netz eingespeist wird, wird zu einem festen Preis vergütet. Dieser Tarif liegt über dem üblichen Marktpreis und wird nach Errichtung der Anlage für einen Zeitraum von 20 Jahren an den Betreiber ausgezahlt. Die Finanzierung dieses Verfahrens erfolgt über eine verbrauchsabhängige Ökostrom-Umlage, die jede Endverbraucherin und jeder Endverbraucher zu entrichten hat. Die Netzbetreiber sind darüber hinaus zur unverzüglichen und vorrangigen Abnahme von Ökostrom verpflichtet, um eine Netzeinspeisung überhaupt erst zu ermöglichen. Das Fördersystem hat die Verminderung des wirtschaftlichen Risikos für Betreiber von Ökostromanlagen zum Ziel. Dadurch wird der Betrieb von Kleinstanlagen aber auch für Bürgerinnen und Bürger interessant.

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Zum Gesetzestext des EEG auf dem Rechtsportal »Juris«.

Energiegenossenschaften

Größere Zusammenschlüsse von Privatleuten mit dem Ziel der Stromerzeugung bzw. (Wärme-)Energieversorgung in Form von Genossenschaften sind Ausdruck für ein neues energiewirtschaftliches Rollenverständnis von Bürgerinnen und Bürgern.

Das Grundprinzip jeder Genossenschaft ist es, ein Ziel als Gemeinschaft besser erreichen zu können als allein. Insbesondere wenn die Verfolgung dieses Ziels die (wirtschaftlichen) Möglichkeiten Einzelner übersteigt gleichzeitig aber die Selbstständigkeit der Beteiligten gewahrt werden soll, bietet sich eine genossenschaftliche Organisationsform an. Gleichzeitig ist eine Genossenschaft auch immer eine Wertegemeinschaft, in der Grundsätze wie z.B. Selbsthilfe, Selbstverantwortung, Gleichheit und Solidarität im Mittelpunkt des Handelns stehen.

 

Download

Der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. hat mit der »Gründerfibel Energiegenossenschaften« (PDF) einen Leitfaden für Interessierte herausgegeben.

Die Idee der Genossenschaft erlebt seit Anfang der 2000er einen neuen Aufschwung, nicht zuletzt da die Ökostromförderung durch das EEG besondere Anreize für Bürgerinnen und Bürger bietet, als Genossenschaft aktiv zu werden. Seit 2007 stieg die Zahl der Energiegenossenschaften daher und mehr als die Hälfte aller genossenschaftlichen Neugründungen findet mittlerweile im Bereich Energie und Umwelt statt.

Gemeinsam genutzte Photovoltaikanlagen, bei denen bereits eine geringe Eigenbeteiligung ausreicht, sind die häufigste Form der Bürgerenergie. Daneben gibt es aber auch ganze Bürgerwindparks. Sogenannte Bioenergiedörfer gehen sogar soweit, die gesamte Strom- und Wärmeversorgung selbst zu übernehmen und damit unabhängig von fossilen Energieträgern zu werden.

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Weitere Informationen zum Thema bieten folgende Websites:

Literaturtipp
  • Carolin Schröder / Heike Walk (Hrsg.): Genossenschaften und Klimaschutz - Akteure für zukunftsfähige, solidarische Städte, (Bürgergesellschaft und Demokratie, Band 41), Wiesbaden 2014.
  • Jürgen Staab: Erneuerbare Energien in Kommunen. Energiegenossenschaften gründen, führen und beraten, 2. Aufl., Wiesbaden 2013.