Wirtschaft und Soziales

Auch Arbeitnehmer/innen und Beschäftigte im Öffentlichen Dienst haben an ihren Arbeitsplätzen demokratische Mitwirkungsrechte. Das seit 1952 existierende Betriebsverfassungsgesetz ist ein wichtiger Bestandteil zur Demokratisierung der Wirtschaft. Das Gesetz regelt die betriebliche Mitbestimmung von Arbeitnehmer/innen. Im Mittelpunkt des Betriebsverfassungsgesetzes steht der Betriebsrat. Die Wahl von Betriebsräten erfolgt nach dem Gesetz in allen Betrieben der privaten Wirtschaft, wenn diese ständig mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer/innen beschäftigen, von denen drei wählbar sein müssen.

Nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) engagieren sich rund 500.000 Betriebsratsmitglieder ehrenamtlich in über 100.000 Gremien für Arbeitnehmerrechte in den Betrieben. Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre von März bis Mai statt. Die nächste Wahl steht 2026 an.

Für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst ist die Mitbestimmung über das Personalvertretungsgesetz geregelt.

Die seit 1953 alle sechs Jahre stattfindende Sozialwahl ist das Kernstück der Demokratie in der Sozialversicherung – mit ihr werden die Parlamente der Versicherungen gewählt. Bei der Sozialwahl haben rund 51 Millionen Versicherte die Möglichkeit, ihre Vertreter/innen in die höchsten Gremien der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) sowie von fünf Ersatzkassen zu wählen. Diese Parlamente sind die wichtigsten Gremien der Selbstverwaltung. Die vom Staat unabhängige Selbstverwaltung trifft alle Grundsatzentscheidungen bei den Sozialversicherungsträgern. Mit der Sozialwahl übernehmen Versicherte daher Verantwortung in eigener Sache. Die Sozialwahl ist nach der Bundestagswahl und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland.

Im Jahr 2023 findet die Sozialwahl bereits zum dreizehnten Mal statt. Bis zum 31. Mai 2023 können Versicherte per Briefwahl wählen. Für Versicherte der Krankenkassen ist die Stimmabgabe erstmals auch online möglich. Bei der letzten Sozialwahl 2017 haben sich rund 15,3 Millionen Versicherte und Rentner/innen der Deutschen Rentenversicherung Bund und Mitglieder der großen Ersatzkassen beteiligt. Das sind nach Angaben der Organisatoren über eine Million mehr als noch bei der vorangegangenen Wahl 2011. Ob die Tendenz der Wahlbeteiligung weiterhin steigend bleibt, wird die Auszählung der Wahl spätestens zwei Wochen nach Ende des Wahlgangs zeigen. Über die Ergebnisse können Sie sich hier informieren.

Wahlberechtigt sind Beitragszahlende und Rentner/innen der Deutschen Rentenversicherung Bund und Mitglieder der Ersatzkassen, die bis zum 01. Januar 2023 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Nationalität spielt keine Rolle.

Tipp

Unternehmen und Bürgerbeteiligung: Interview mit Henning Banthien, geschäftsführender Gesellschafter der IFOK GmbH, zu einem sich wandelnden Selbstverständnis von Unternehmen durch Bürgerbeteiligung, September 2014.