Hessen

Themenportale zur Engagementförderung

#deinehrenamt

Die Website der Hessischen Landesregierung enthält eine landesweite Ehrenamtssuchmaschine und vielfältige Informationen zu Fördermaßnahmen auf Landesebene und rund um das Ehrenamt. Dazu gehören nützliche Praxistipps, Adressen und Links sowie Hinweise zu Qualifizierungsprogrammen, Wettbewerbe,  Freiwilligenmanagement etc. Vorgestellt werden auch die zahlreichen Patenschaftsprojekte im Land ebenso wie das hessische Projekt der Engagementlotsen.

Landesehrenamtsagentur

Die Landesehrenamtsagentur berät als Service-Stelle für Kommunen zu allen Fragen rund um das Ehrenamt. Sie unterstützt den Aufbau von Anlaufstellen für freiwillig Engagierte und beispielhafte lokale Initiativen und fördert den Austausch von Erfahrungen im Bereich der Engagementförderung. In die Website sind auch alle hessischen Freiwilligenagenturen aufgeführt.

Maßnahmen zur Engagementförderung (Auswahl)

Ehrenamts-Card

Freiwillig Engagierte, die sich mehr als 5 Stunden pro Woche für das Gemeinwohl bekommen, können eine Ehrenamts-Card bekommen, die ihnen zahlreiche Vergünstigungen bringt. Die Ehrenamts-Card soll landesweit in allen Landkreisen eingeführt werden.

Ehrenamtssuchmaschine

Über »finde dein Ehrenamt« können landesweit Ehrenamtsangebote in verschiedenen Bereichen erreicht werden.

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Freiwilligentage

In Hessen finden an verschiedenen Orten Freiwilligentage statt, bei denen Menschen unverbindlich einen Tag lan in einem Projekt arbeiten. Dazu ist Handbuch Freiwilligentag mit Erfahrungen und Anregungen für die Praxis entstanden.

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Nachweise

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Landesauszeichnung Soziales Bürgerengagement

Das Ministerium für Soziales und Integration verleiht jährlich die Landesauszeichnung Soziales Bürgerengagement. Damit sollen jene Menschen ausgezeichnet werden, die aufgrund ihres ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement im sozialen Bereich eine besondere Vorbildfunktion innehaben.

 

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Regelung zur Freistellung

Für ehrenamtliches/freiwilliges Engagement ist bezahlter Sonderurlaub für in der Jugendarbeit tätige Personen ab 16. Maximal 12 Tage aufteilbar auf bis zu 24 halbtägige Veranstaltungen möglich: Informationsbroschüre

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Versicherungsschutz

Das Land hat Rahmenverträge zum Schutz der Freiwilligen abgeschlossen. Diese subsidiären Verträge im Unfall- und Haftpflichtschutz treten in Kraft, wenn die Freiwilligen nicht durch andere vorgeschriebene Versicherungen geschützt sind.