Inklusion

Seite 1: Inklusion, UN-Behindertenrechtskonvention

Bürgerschaftliches Engagement und Bürgerbeteiligung gelten vielfach immer noch als Betätigungsfeld der gebildeten Mittelschicht. Vom Engagement für ausgegrenzte, diskriminierte und beeinträchtige Menschen hört man oft – als bürgerschaftlich Engagierte oder politisch Aktive werden behinderte und ausgegrenzte Menschen aber nur selten gesehen. Zudem bestehen strukturelle, materielle und kulturelle Barrieren für Engagement und Beteiligung von seelisch-erkrankten, lernbehinderten und sozial isoliert lebenden Menschen.

Inklusion als umfassendes Konzept hat die volle und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen zum Ziel. Inklusion ist ein Gegenentwurf zu Marginalisierung und Ausgrenzung. Zentral ist der Gedanke, nicht Individuen an gesellschaftliche Strukturen anzupassen und zu einer »Normalisierung« zu zwingen, sondern gesellschaftliche Strukturen auf Verschiedenheit auszurichten und Differenz als Normalfall anzusehen (»anders ist jeder«). Damit geht Inklusion über Integration hinaus, da letztere weiterhin an Kategorisierungen festhält.

Achtung

»Es ist normal, verschieden zu sein. […] Dass Behinderung nur als Verschiedenheit aufgefasst wird, das ist ein Ziel, um das es uns gehen muss. In der Wirklichkeit freilich ist Behinderung nach wie vor die Art von Verschiedenheit, die benachteiligt, ja die bestraft wird. Es ist eine schwere, aber notwendige, eine gemeinsame Aufgabe für uns alle, diese Benachteiligung zu überwinden.«

Richard von Weizsäcker (Rede am 1. Juli 1993)

Der Begriff Inklusion wird teilweise ausschließlich in Bezug auf Behinderung gebraucht, andere verstehen ihn im Hinblick auf kulturellen, ethnischen, sozialen oder materiellen Ausschluss insgesamt.
Im Folgenden stehen (allerdings nicht ausschließlich) das Engagement und die politische Beteiligung von behinderten Menschen im Fokus.

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Die 2006 verabschiedete Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen schreibt fest, dass behinderte Menschen das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben haben. Davon nicht zu trennen ist das Menschenrecht auf gesellschaftliche Teilhabe. Die Konvention zielt somit auf die Selbstbestimmung in sozialen Bezügen. Wenn dieser Anspruch durch die Wechselwirkung zwischen individueller Beeinträchtigung und gesellschaftlicher Barrieren unterlaufen wird, kommt es zur »Behinderung«. Behinderung ist demnach die gesellschaftlich bedingte Einschränkung individueller Rechte.

Die Konvention fordert in allen Lebensbereichen – etwa zu Bildung, Arbeit, Gesundheit, Wohnen, Familie, Freizeit, Kultur, Freiheit und Sicherheit, Meinungsfreiheit und politischer Teilhabe – die Inklusion von behinderten Menschen. Bürgerschaftliches Engagement und politische Beteiligung sind Aspekte der gesellschaftlichen Teilhabe.

Deutschland ratifizierte die Konvention im Jahr 2009. Staatliche Stellen müssen nun einerseits das Diskriminierungsverbot einhalten. Andererseits hat der Staat sich verpflichtet, weitere Forderungen der Konvention wie den Ausbau eines inklusiven Bildungssystems schrittweise umzusetzen. Die Konvention besagt ebenfalls, dass behinderte Menschen aktiv an politischen Entscheidungen mitwirken sollen, insbesondere, wenn diese sie unmittelbar betreffen. Bislang erfolgt der Einbezug aber vielfach höchstens mittelbar über Interessenvetreter/innen.

Bürgerschaftliches Engagement

Bürgerschaftliches Engagement bietet auch den bislang »Engagementfernen« stets Möglichkeiten zur Teilhabe an der Gesellschaft. Damit dieses Postulat keine Absichtserklärung bleibt, müssen strukturelle und kulturelle Barrieren von Engagement bedacht und abgebaut werden. In diesem Bereich dominiert heute das Bildungsbürgertum vielfach die Formen der Teilhabe. Der Fokus liegt auf formal organisiertem Engagement in Vereinen, Verbänden und ähnlichen Organisationen. Hier existieren Funktionen und Rollen, die personell ausgefüllt werden müssen. Nicht jede/r kann sich in diese Strukturen einfügen. Der Zugang erfolgt oft über Ressourcen wie Erwerbsarbeit, Einkommen und Bildung, setzt also an einem anspruchsvollen Arbeits- und Leistungsideal an. Dies verunsichert Menschen ohne einen vergleichbaren biografischen Hintergrund und kann deren Engagement verhindern. Auf diese Weise reproduziert bürgerschaftliches Engagement soziale Ausgrenzung.

Strukturveränderungen und ein neuer Blick auf bürgerschaftliches Engagement sind nötig, um eine inklusive Herangehensweise zu ermöglichen und beeinträchtigte, benachteiligte, erwerbslose und sozial isolierte Menschen für Engagement zu gewinnen.

Inklusion und Freiwilligenagenturen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen, bagfa, hat zwischen 2014 und 2019 Freiwilligenagenturen bei Inklusionsprozessen sensibilisiert, qualifiziert und begleitet. Im Projekt »Sensibilisieren, Qualifizieren und Begleiten: Freiwilligenagenturen als inklusive Anlauf- und Netzwerkstellen für Engagement weiterentwickeln« sind zahlreiche Materialien entstanden. Die Projektwebsite stellt auch über das Projektende hinaus diese Materialien, die Dokumentationen von den Fortbildungen und Veranstaltungen im Projekt und Einblicke in die in die inklusive Praxis an verschiedenen Orten in den Agenturen online zur Verfügung.

mittenmang

Das Projekt »mittenmang« verfolgt das Ziel, Engagement im Kontext der eigenen Lebensbewältigung zu organisieren. Es werden insbesondere »Rausgekickte« (z. B. sozial isolierte Langzeitarbeitslose) und »Stigmatisierte« (psychisch, körperlich oder kognitiv Beeinträchtigte) bei ihrem freiwilligen Engagement für andere unterstützt. Die Freiwilligen werden an den Engagement-Bereich herangeführt und übernehmen Aufgaben, die ihren individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten entsprechen. Durch diese Vorgehensweise wird der Defizit-Ansatz überwunden und stattdessen die vorhandenen Ressourcen der Freiwilligen in den Blick genommen. Außerdem werden die Engagierten mit ergänzender politischer Bildung in ihrer bürgerschaftlichen Identität und ihrem politischen Selbstbewusstsein gestärkt.

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Nicole D. Schmidt, Petra Knust: mittenmang dabei! Bürgerschaftliches Engagement als Chance. Publikation zum Projekt »mittenmang« (2013)

Freiwilligenzentrum mittenmang

Selbstverständlich Freiwillig

Auch das Projekt »Selbstverständlich Freiwillig« des Diakonischen Werks Hamburg arbeitet daran, beeinträchtigte Menschen in Engagement zu bringen. Das Projektteam berät Freiwilligenagenturen und Freiwilligenmanager/innen in den Einsatzorten. Es lädt beeinträchtigte Menschen dazu ein, in Workshops auszuloten, ob und was an freiwilliger Tätigkeit zu ihnen passen könnte. Und es betreibt Öffentlichkeitsarbeit: z. B. mit dem Praxisleitfaden »Engagement von Menschen mit Behinderungen«. In diesem geben die Verantwortlichen ihre Erfahrungen mit dem Projekt weiter und stellen Fachkolleg/innen praxiserprobte Arbeitsmaterialien – teils in Leichter Sprache – zur Verfügung.

Projekte wie »mittenmang« und »Selbstverständlich Freiwillig« zeigen exemplarisch, dass beeinträchtigte und benachteiligte Menschen nicht nur Unterstützung im Alltag brauchen, sondern auch andere Menschen unterstützen und etwas für die Gesellschaft tun können. Sie kaufen für ältere Menschen ein, begleiten Bewohner/innen eines Pflegeheims zum Gottesdienst, sie gehen mit Hunden aus dem Tierheim spazieren, schenken beim Seniorennachmittag Kaffee aus, Lesen vor oder helfen bei Sportveranstaltungen. Sie engagieren sich bei örtlichen Tafeln oder Kleiderkammern, treten der Freiwilligen Feuerwehr bei, organisieren Ferienspiele für Kinder oder betätigen sich im Naturschutz.

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Lebenshilfe: Ehrenamtliches Engagement

Europarc (Naturschutz): Ungehindert engagiert

Seite 3: Politische Beteiligung

Politische Beteiligung

Die Beteiligung am politischen und öffentlichen Leben und insbesondere an Wahlen ist als Aspekt der gesellschaftlichen Teilhabe das Recht eines/r jeden. Die fehlende Barrierefreiheit von Wahllokalen und Versammlungsorten, Koalitionsverträge in hochkomplexer Fachsprache oder die fehlende Aufbereitung von amtlichen Informationen für Blinde und Menschen mit Lernschwierigkeiten sind hingegen nur einige Beispiele für bestehende Zugangshürden.
Beteiligung setzt zudem in vielen Bereichen Ressourcen und Qualifikationen voraus. Weniger Ressourcenstarke ziehen sich deshalb oft aus politischen Prozessen zurück oder finden erst gar keinen Zugang für sich. Hier sind Strukturen zu schaffen, die auch wenig artikulationsgewohnten Menschen die politische Mitgestaltung ermöglichen. Es entwickelt sich aber nur langsam ein Bewusstsein dafür, dass etwa auch geistig beeinträchtigte Menschen ihre Interessen selbst vertreten können. Sie und andere politisch Marginalisierte gilt es in der politischen Meinungsbildung zu unterstützen und Politik konkret erfahrbar zu machen.

Im Folgenden werden einige Aspekte erläutert, die behinderten Mitbürger/innen zu ihrem Recht auf politische Teilhabe verhelfen.

 

Wahlen

Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie. Das Wahlrecht hat somit zentrale Bedeutung für die politische Selbstbestimmung der Bürger/innen. Damit körperlich oder kognitiv beeinträchtigte Bürger/innen von diesem Recht uneingeschränkt Gebrauch machen können, wurden die deutschen Wahlordnungen in einigen Punkten angepasst:

Stimmzettelschablone
Seit der Bundestagswahl im Jahr 2002 haben blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, ihr Wahlrecht uneingeschränkt und selbstbestimmt auszuüben. Als Hilfsmittel dient eine mit Punkteschrift sowie schwarzer, erhabener Schrift bedruckte Wahlschablone. Die Reihenfolge der zu wählenden Personen oder Listen werden per Audiodatei, Punkteschrift oder Großdruck zugänglich gemacht.

Barrierefreie Wahlkabine
Auf der Wahlbenachrichtigung wird darüber informiert, ob ein Wahlraum barrierefrei zugänglich ist und wo Informationen über barrierefreie Wahlräume und Hilfsmittel erhältlich sind. Ist der Wahlraum im eigenen Wahlkreis für eine Wähler/in nicht zugänglich, kann sie oder er mit einem Wahlschein auf ein anderes Wahllokal ausweichen. Oder von der Möglichkeit der Briefwahlwahl Gebrauch machen.

Assistierte Wahl
Wer nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, kann sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine andere, frei bestimmbare Hilfsperson unterstützen lassen. Soweit für die Hilfeleistung erforderlich, darf diese Person gemeinsam mit dem Wähler oder der Wählerin die Wahlkabine aufsuchen. Sie darf nur die Wünsche des Wählers oder der Wählerin erfüllen (technische Hilfeleistung) und ist verpflichtet, ihre dadurch erlangten Kenntnisse geheimzuhalten.

 

Demokratie und (Leichte) Sprache

Ein sicherer Umgang mit Schriftsprache ist eine (von mehreren) Grundvoraussetzungen für politische Teilhabe. Erst die Möglichkeit zur Information ermöglicht den Bürger/innen, sich eine Meinung zu bilden und Wahlentscheidungen zu treffen.

Laut einer OECD-Studie von 2013 besitzen 17,5 Prozent der Bevölkerung in Deutschland eine geringe Lesekompetenz und verstehen nur Texte in einfacher Sprache. Fünf Prozent der Bevölkerung sind auf »Leichte Sprache« angewiesen. Diese ist wiederum nicht mit einfacher Sprache gleichzusetzen, sondern richtet sich speziell an Menschen, die fast gar nicht lesen können. Daher sind etwa lange Sätze über acht Wörter tabu. Schwierige Wörter werden möglichst vermieden oder mit einfachen und anschaulichen Wörtern erklärt. Im Text stehen nur die wichtigsten Informationen. Für Leichte Sprache gibt es weitere formale Regeln. Sie lauten etwa: lange Wörter trennen; aktive Sprache mit Verben benutzen; Genitiv und Konjunktiv vermeiden; pro Satz nur eine Aussage machen. Meist wird der Text durch erläuternde Bilder ergänzt.

In politischen Print-Medien, im TV und Radio und auf Nachrichtenportalen im Internet wird vorwiegend Bildungs- oder sogar Fachsprache benutzt. Diese unterscheidet sich deutlich von der Alltagssprache. Wer hier nicht mitkommt, entwickelt schnell Desinteresse an politische Fragen. Online-Nachrichtenportale in einfacher Sprache wie »nachrichtenleicht« sind bisher die Ausnahme.

Auch Parteien öffnen sich in Wahlkämpfen den Bürger/innen mit Leseschwäche und kognitiver Beeinträchtigung nur punktuell, indem sie ihre Wahlprogramme in Leichte Sprache übersetzen lassen. Zur Bundestagswahl 2013 haben alle großen Parteien ein solches Wahlprogramm herausgegeben.

Chancen für inklusive Beteiligung

Neben einer »Öffnung« von formalen Verfahren der repräsentativen Demokratie bietet insbesondere informelle Bürgerbeteiligung neue Möglichkeiten, um mit inklusiven Beteiligungskonzepten zu experimentieren. Schon heute entwickeln einige Kommunen Kriterien und Leitlinien für Bürgerbeteiligung, mit denen sie sich einem inklusiven Einbezug aller Gesellschaftsgruppen verschreiben. Die Aktivierung von schwer erreichbaren Gruppen durch unmittelbare Ansprache ist ein zentraler Aspekt für den Erfolg und die Akzeptanz von Verfahren wie Stadtteilforen oder Planungswerkstätten.

Portale wie »Liquid Friesland« oder internetzgestützte Bürgerhaushalte sind nur einige Beispiele für E-Partizipation. Digitale Beteiligungsangebote ermöglichen Bürger/innen mit Mobilitätseinschränkungen politische Teilhabe, da sie ortsunabhängig zugänglich sind. Auch für diejenigen, die es nicht gewohnt sind, vor großen Gruppen zu sprechen, ergeben sich neue Beteiligungschancen im Netz. Bei Online-Verfahren ist auf eine barrierefreie Umsetzung zu achten, damit keine neuen digitalen Hürden entstehen, wo Barrieren der analogen Welt ausgeräumt werden.

Externer Link

Leitfaden zu Online-Beteiligung »Bürgerbeteiligung barrierefrei erfolgreich« (pdf)
Stiftung Digitale Chancen / Institut für Informationsmanagement Bremen

Zugänge zu politischer Beteiligung im engeren Sinne können auch über bürgerschaftliches Engagement eröffnet werden. Eine Wiederbelebung von politischem Engagement und Beteiligung in gemeinschaftsstiftenden Zusammenhängen schafft Räume, in denen nicht nur ressourcenstarke »Expert/innen«, sondern auch diejenigen einen Platz finden, die sich zunächst an politische Beteiligung herantasten oder als »Helfer/innen« agieren möchten.