Gemeinnützigkeitsrecht: Keine Neuregelung der politischen Mitwirkung der Zivilgesellschaft

Der Bundesrat hat es im Zuge der Beratungen über eine Neufassung des Gemeinnützigkeitsrechts mehrheitlich abgelehnt, die politische Mitwirkung zivilgesellschaftlicher Organisationen zu stärken. Damit wird es auch zukünftig keine Rechtssicherheit für gemeinnützige Vereine und Stiftungen geben, wenn sie sich zur Umsetzung ihrer Satzungszwecke auch politisch engagieren und beispielsweise politische Entscheidungsprozesse aktiv begleiten. Mehr als 175 Vereine und Stiftungen haben sich in der Allianz »Rechtssicherheit für politische Willensbildung« zusammengeschlossen, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren und die selbstlose politische Einmischung etwa für Grundrechte abzusichern. Geeinigt haben sich die Bundesländer dagegen auf die Anhebung des Freibetrags im Rahmen der Übungsleiterpauschale von 2.400 Euro auf 3.000 Euro sowie auf die Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro.

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