Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Die Bundesregierung hat die Einrichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt beschlossen. Die öffentlich-rechtliche Stiftung mit Sitz in Neustrelitz ist ein gemeinsames Vorhaben des Bundesfamilienministeriums, des Bundesministeriums des Innern sowie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Stiftungszweck ist die Stärkung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamtes insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Räumen im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes. Die jährlich mit 30 Millionen Euro ausgestattete Stiftung soll als zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene Serviceangebote und Informationen bei der Organisationsentwicklung für bürgerschaftliches Engagement bereitstellen und dabei bereits bestehende Bundesgesetze und -programme berücksichtigen. Sie soll zudem Innovationen im bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt, schwerpunktmäßig im Bereich der Digitalisierung fördern, Engagement- und Ehrenamtsstrukturen stärken sowie Bund, Länder, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft vernetzen. Mit Blick auf eine bedarfsgerechte Ausrichtung soll die Stiftung gemäß dem Stiftungszweck auch begleitende Forschungsvorhaben unterstützen können. Der in Parlament und Öffentlichkeit kritisch diskutierte Gesetzentwurf der Bundesregierung wird am 9. Dezember in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss Familie, Senioren, Frauen des Deutschen Bundestages verhandelt. Geladen sind zahlreiche Sachverständige aus Wissenschaft und zivilgesellschaftlicher Praxis.

Der Gesetzentwurf im Wortlaut (PDF)

Glossar

  • Anerkennungskultur
  • Bürgerbegehren
  • Bürgerentscheid
  • Bürgergesellschaft
  • Bürgerkommune
  • ...
  • Service Learning
  • Sozialkapital
  • Stiftungen
  • Volksentscheid
  • Zivilgesellschaft
     

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