Versicherungsschutz bei bürgerschaftlichem Engagement

Der Bundesrat hat dem Gesetzesentwurf für einen verbesserten Unfallschutz bei bürgerschaftlichem Engagement zugestimmt. Damit tritt ab 1. Januar 2005 ein Gesetz in Kraft, mit dem der Kreis der freiwillig und ehrenamtlich Engagierten, die den Schutz der Unfallversicherung beanspruchen können, deutlich erweitert wird.

Die Presserklärung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung:

http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/aktuelles/pm/bmgs04/6040_6303.cfm

In Nordrhein-Westfalen hat nun das Land die Haft- und Unfallversicherung für Engagierte erweitert. Einbezogen sind damit auch MitarbeiterInnen von Eltern-, Umweltinitiativen sowie anderen freien Projekten. Bisher galt dieser Versicherungsschutz nur über Kirchen, Wohlfahrts- und Umweltverbände sowie Sportvereine.

http://www.engagiert-in-nrw.de/index.aspx

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