In Europa Grundrecht auf gute Verwaltung

In der Europäischen Grundrechtscharta ist in Artikel 41 ein Grundrecht der Bürger auf gute Verwaltung enthalten. Dieses Grundrecht ist für alle Einrichtungen der EU bindend. Der Bürgerbeauftragte der EU hat jetzt eine Broschüre veröffentlicht, die den vom Europäischen Parlament 2001 verabschiedeten Kodex für gute Verwaltungspraxis in der EU enthält und erläutert. Der Kodex ist vor allem eine Handreichung, die den Bürgern erklärt, was sie von den Verwaltungen der EU erwarten dürfen. Die Broschüre ist in allen Amtssprachen der EU im Internet (PDF, 16 S.) verfügbar unter:

http://www.euro-ombudsman.eu.int./code/de/default.htm

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