Neuregelungen von Freiwilligendiensten

Die vertragliche Gestaltung von Jugendfreiwilligendiensten soll durch eine im August verabschiedete Gesetzesnovelle verändert werden. Die Höchstdauer von Freiwilligendiensten erhöht sich auf insgesamt 24 Monate. Mehrere kürzere Freiwilligendienste können nacheinander absolviert werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, Einsatzzeiten im In- und Ausland zu kombinieren.
Mit diesem Gesetzesentwurf soll ab 2008 die bisherige Regelung für das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr abgelöst werden. Zu diesen Veränderungen hat sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in einer Stellungnahme differenziert geäußert.

Zur Pressemitteilung

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