Zivilgesellschaft ist gemeinnützig: Neues Rechtsgutachten

Wenn sie wollen, haben Bundestag und Bundesrat erhebliche Spielräume, das bestehende Gemeinnützigkeitsrecht zu erweitern: das ist das zentrale Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Anfang Mai 2020 veröffentlicht hat. Damit nimmt die kontroverse Diskussion um die nötige Reform des Gemeinnützigkeitsrechts weiter Fahrt auf. Das Rechtsgutachten hat die politische Betätigung gemeinnütziger Körperschaften untersucht. Demnach gibt es keine verfassungsrechtlichen Grenzen für die politische Betätigung gemeinnütziger Organisationen zugunsten ihrer Zwecke. Auch die Aufnahme politischer Willensbildung als eigener Zweck ins Gesetz ist möglich. Eine Gleichbehandlung zivilgesellschaftlicher Organisationen mit Parteien ist jedoch verfassungswidrig, da zwischen ihnen markante Unterschiede bestehen, etwa die Teilnahme an Wahlen. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die politische Betätigung zivilgesellschaftlicher Organisationen weit umfassender möglich ist, als bisher vom Gesetzgeber angenommen.

Das Rechtsgutachten im Wortlaut (PDF)

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