Vereinfachungen im Haftungsrecht geplant

Der Bundesrat hat Anfang Juli 2008 einen Gesetzesentwurf zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen verabschiedet. Mit der geplanten Regelungen soll die Haftung  einzelner Vorstände für das Handeln anderer Vorstandsmitglieder abgeschafft werden. Die Haftungsrisiken sollen an die konkrete vorstandsinterne Aufgabenteilung gebunden werden. Haften muss nur, wer die Durchführung behindert, verschleppt oder unterlassen hat, oder zumindest Kenntnis von einer Pflichtverletzung hatte.
Der Gesetzesentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn zusammen mit ihrer Stellungnahme dem Deutschen Bundestag zur Beschlussfassung vorlegen wird.

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