Freiwilligenagenturen sehen oft Schwierigkeiten bei der Beantragung der Gemeinnützigkeit. Zur klareren Orientierung bei der Antragstellung dient nun ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums, in dem die gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung von Freiwilligenagenturen erläutert wird. Der Wortlaut des Schreibens ist als PDF-Version auf der homepage des Bundesfinanzministeriums verfügbar.