Gemeinnützigkeitsrecht

Der primäre staatliche Ansprechpartner für zivilgesellschaftliche Organisationen darf nicht länger das Finanzamt sein. Nach englischem Vorbild sollten sich zivilgesellschaftliche Organisationen bei einer fachlich kompetenten Stelle akkreditieren lassen. Die wichtigsten Kriterien einer Akkreditierung sind dabei die Veröffentlichung von Tätigkeits- und Finanzberichten.

Dies sind einige der zentralen Forderungen, die gemeinsam mit Fachleuten und Journalisten im Maecenata Institut bei der Vorstellung neuer Leitlinien und Reformvorschläge zum Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht diskutiert wurden. Die Vorschläge zielen ausdrücklich nicht auf zusätzliche, die Staatskasse belastende Steuervorteile ab. Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen sollen vielmehr durch einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel verbessert werden, was letztlich den öffentlichen Haushalten zugute kommt.

Die Reformvorschläge sind unter dem Titel Organisationen der Zivilgesellschaft und ihre Besteuerung in der Reihe Opuscula des Maecenata Instituts (Nr. 19) erschienen und können kostenlos von der homepage Maecenata Instituts heruntergeladen werden.

aus: Pressemitteilung des Maecenata Instituts

http://www.maecenata.de/1500_publikationen/1520_opuscula.html

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