Einschränkung des Rechts auf unbeobachtete Kommunikation

Die Pressemitteilung des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein v. 13. Juni weist auf eine aktuelle gesetzliche Entwicklung hinhin: Bundesrat hat am 31. Mai einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die Telekommunikationsunternehmen und Internetprovider dazu verpflichten soll, alle Daten über die Kunden und Nutzer zu speichern und für etwaige Anfragen der Polizei- und Geheimdienstbehörden bereitzuhalten. In der Folge des 11. September 2001 gab es bereits eine Reihe von Gesetzesverschärfungen. Diese Initiative hat aber eine neue Qualität. Hier soll nach dem Willen der Bundesratsmehrheit in eine neue Dimension der Überwachung eingestiegen werden. Es genügt den Initiatoren offenbar nicht mehr, unter bestimmten Bedingungen auf vorhandene Informationen zuzugreifen. Nun soll sogar dafür gesorgt werden, dass das Verhalten aller Bürger jederzeit nachvollziehbar aufgezeichnet wird.as unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz startet daher die Kampagne »Rote Karte für Internetschnüffler«. WWeitere Informationen zu Hintergrund und Stand der Aktion:

http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/presse/rotekarte.htm

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