Bürgerrechte im Umweltschutz

Mit der Aarhus-Konvention werden die Rechte auf Information, Beteiligung und Klagemöglichkeiten als Rechte einer jeden Person zum Schutz der Umwelt auch für zukünftige Generationen erstmals im Völkerrecht verankert. Diese Konvention wurde 1998 von 35 Staaten und der Europäischen Union unterzeichnet. Neu ist eine deutschsprachige Internetseite zu dieser Konvention, die die Details dieser Vereinbarung erläutert und mehrere Dokumente zum Download anbietet. Verantwortlich für den Internetauftritt ist das Unabhängige Institut für Umweltfragen UfU e.V.

http://www.aarhus-konvention.de/index.html

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