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Helfende Hand – Preis des Bundesministeriums des Innern zur Förderung des Ehrenamtes im Bevölkerungsschutz

Auch der Bevölkerungsschutz muss sich den kommenden demographischen Herausforderungen stellen. Vor diesem Hintergrund möchte der Bundesinnenminister den Ehrenamtlichen mit seinem Förderpreis helfen, ihre Nachwuchsarbeit so erfolgreich wie möglich zu gestalten. Er will die besten Ideen für die Nachwuchsarbeit fördern und möglichst weit bekannt machen.

Veranstaltet von Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Reichweite bundesweit
Teilnehmende

Der Preis zeichnet Mitglieder von Organisationen aus, die sich ehrenamtlich im Bevölkerungsschutz engagieren. Zu den Organisationen gehören der Arbeiter-Samariter-Bund, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser Hilfsdienst sowie das Technische Hilfswerk, die Freiwilligen Feuerwehren und die Regieeinheiten. Hinzu kommen Arbeitgeber, die den ehrenamtlichen Einsatz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen. Diese müssen nicht Mitglied in einer der genannten Organisationen sein.

Bewerbungsfrist Die Bewerbungsphase endete am 30.06.2023
Bewerbungskriterien

Gesucht werden überzeugende Ideen und Konzepte, die das Interesse der Menschen für die Hilfsorganisationen, das THW und die Feuerwehren wecken. Es sind Ideen gefragt, die den Nachwuchs im Ehrenamt fördern.

Preis Die ersten fünf Platzierungen der drei Kategorien erhalten jeweils die Helfende Hand in Form einer Trophäe sowie einer Urkunde. Darüber hinaus erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Ehrenurkunde. Nachwuchsarbeit und Innovative Konzepte 1. Platz – 9.000 Euro Preisgeld 2. Platz – 7.000 Euro Preisgeld 3. Platz – 4.000 Euro Preisgeld 4. Platz – 3.000 Euro Preisgeld 5. Platz – 2.000 Euro Preisgeld Unterstützung des Ehrenamtes Der Preis für Unternehmen, Einrichtungen und Unterstützerinnen und Unterstützer ist von ideeller Natur. Publikumspreis Dabei handelt es sich um das Lieblingsprojekt des Publikums. Diese Preisträgerin oder dieser Preisträger erhält eine Urkunde.
Preisverleihung

Die Jury prüft alle eingereichten Bewerbungen und die Vorschläge von vorbildlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Sie bewertet, wie wirksam, nachhaltig und beispielhaft die Ideen, Konzepte und Projekte sind. Der Bewertung liegt ein Punktekatalog zugrunde – so kann die Jury objektiv entscheiden.

Alle eingegangenen Bewerbungen und Vorschläge werden hinsichtlich der Teilnahmebedingungen auf formale Kriterien geprüft.

Anschließend nominiert die Jury in allen drei Kategorien je fünf Konzepte oder Projekte, die zur Preisverleihung eingeladen werden. Gegebenenfalls kommen zudem die Nominierten für einen Sonderpreis hinzu. Diese Nominierten werden unmittelbar nach der Juryentscheidung öffentlich bekannt gegeben. Außerdem bestimmt die Jury die Platzierungen der nominierten Konzepte und Projekte. Die Entscheidung für die jeweiligen Siegerinnen und Sieger wird ausdrücklich erst am Tag der Preisverleihung durch den Bundesinnenminister bekannt gegeben. Der Publikumspreis wird durch eine öffentliche Abstimmung ermittelt. Zur Wahl stehen die im jeweiligen Jahr durch die Jury ausgesprochenen Nominierungen. Die Abstimmung wird über die Website des Förderpreises, www.helfende-hand-foerderpreis.de, durchgeführt.

Kontakt
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Provinzialstraße 93
53127 Bonn
Telefon: 0228 99550-0
ehrenamt@bbk.bund.de
Link https://www.helfende-hand-foerderpreis.de/