Alphabetische Übersicht
Civic Innovation – Förderung von gemeinwohlorientierten KI-Projekten
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert die Umsetzung gemeinwohlorientierter KI-Anwendungen mit bis zu 500.000 Euro.
Veranstaltet von | Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) | |||
Reichweite | bundesweit | |||
Teilnehmende |
Antragsberechtigt sind Zusammenschlüsse von juristischen Personen mit Hauptsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Der oder die Antragstellende muss eine kommunale oder regionale Gebietskörperschaft, eine Körperschaft öffentlichen Rechts oder sonstige öffentliche Einrichtungen, eine öffentliche oder private Bildungs- oder Forschungseinrichtung, ein Verein, ein Verband, eine Stiftung oder ein (gemeinnütziges) Unternehmen sein. |
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Bewerbungsfrist | Die Bewerbungsphase endete am 20.06.2023 | |||
Bewerbungskriterien |
Voraussetzung für eine Förderung ist ein eindeutig erkennbare Gemeinwohlorientierung, ein klarer Bezug der Projekte zu den Handlungsfeldern des BMAS sowie KI-Technologienutzung. Die Auswahl der Projekte erfolgt über ein zweistufiges Verfahren. Dabei dient die Interessenbekundung als Grundlage für die Entscheidung über die Förderfähigkeit des Projektes. Nicht ausgewählte Bewerberinnen bzw. Bewerber erhalten hierüber eine schriftliche Mitteilung. Bei positiver Bewertung wird der Projektverbund aufgefordert, einen Antrag einzureichen. |
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Preis | Höhe der Zuwendung: Für ein Verbundprojekt können maximal bis zu 500.000 € aus Bundesmitteln beantragt werden. | |||
Weitere Informationen |
Dauer der Förderung: Die Förderrichtlinie ist bis Ende 2024 befristet. |
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Kontakt |
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Link | https://www.civic-innovation.de/projektfoerderung/ideen-werden-wirklichkeit |