Gründung und Grundlagen

Wie gründe ich einen Verein, was sind die Vor- und Nachteile zu der Nutzung vorhandener Vereine/anderer Rechtsträgerstrukturen (sprich: unter das Dach einer bestehenden Organisation schlüpfen)? Wozu gründet man einen Verein? Wodurch zeichnet sich ein Verein aus?

Was ist ein eingetragener Verein?

Mit dem eingetragenen Verein gründet sich eine anerkannte Körperschaft (juristische Person) mit voller Rechtsfähigkeit, überwiegend ideellen Zwecken, einer Eintragung im Vereinsregister und dem Recht auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit, d.h. einer weitgehenden Steuerbefreiung.

Worin liegt der Anreiz einen Verein zu gründen?

Neben der leichteren und anerkannten Umsetzung ideeller Motive liegen die Vorteile des eingetragenen Vereins mit voller Rechtsfähigkeit unter anderem in deutlich begrenzten Haftungsrisiken für Vorstände und Mitglieder, im Zugang zu finanziellen Mitteln und in einem weitreichenden Versicherungsschutz

Voraussetzungen der Gründung

Das Vereinsrecht (nach BGB) bestimmt Grundvoraussetzungen für die Bildung eines Vereins in Hinsicht auf Zahl und rechtlichen Status der Mitglieder und auf Regelungen der Satzung. Für die Formulierung der Satzung ebenso wichtig sind die gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen der Abgabenordnung (AO)

Die Vereinsgründung im Überblick

Der Weg zum e.V. ist weniger steinig als häufig angenommen. Hilfreich ist eine gute Planung der einzelnen Schritte: vom Zusammenschluss für das gemeinsame Projekt und der Zweckfindung über den Entwurf der Satzung bis hin zur Gründungsversammlung.

Eintragung im Vereinsregister / Gemeinnützigkeit

Nach dem Abschluss der Gründungsversammlung kann die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister und die Anerkennung seiner Gemeinnützigkeit duch den Vorstand bei dem jeweils zuständigen Registergericht (Amtsgericht) und Finanzamt beantragt werden.

Welche Kosten entstehen?

Für den formalen Rahmen einer Vereinsgründung entstehen Kosten, die im Regelfall je nach Bundesland zwischen 70 und 130 Euro betragen können. Sie setzen sich zusammen aus Gebühren des Notars, Eintragungsgebühren und Veröfffentlichungskosten des Registergerichts.