Welche Kosten entstehen?

Auch der formale Akt einer Vereinsgründung kostet Geld. Die »offiziellen« Gebühren sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, der gesamte Kostenrahmen liegt etwa zwischen 75 und 125 Euro. Für den Fall, dass im Vorfeld einer Vereinsgründung sachkundige Unterstützung und professionelle Beratung benötigt wird, müssen natürlich entsprechende Mehrkosten einkalkuliert werden.

Im Einzelnen fallen in der Regel folgende Kosten an:

  • Gebühren des Notars für die Beglaubigung der Unterschriften der Vorstandsmitglieder bei der Anmeldung (50 Euro)
  • Eintragungsgebühr beim zuständigen Amtsgericht (50 Euro bei üblichem Gegenstandswert, bzw. Vermögenswert des Vereins von max. 5.000 Euro; diese Gebühr kann bei Vorlage eines Feststellungs- oder Freistellungsbescheids des zuständigen Finanzamts zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit entfallen)
  • Bekanntmachung der Eintragung in das Vereinsregister durch das Amtsgericht (25 Euro).