Gemeinnützigkeitsrecht (gemeinnütziges Steuerrecht)
Seite 3: Anforderungen (Überblick)
Gemeinnützigkeitsrechtliche Anforderungen
Grundcharakter | Idealverein mit Vermögensverwaltung in Abgrenzung zum «Wirtschaftlichen Geschäftbetrieb» | § 14 AO |
Gemeinnützigkeit nur für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des Körperschaftssteuergesetzes (KStG) | §51 AO | |
Gemeinnützigkeits(-steuer-)rechtliche Anforderungen | ausschließliche und unmittelbare Verfolgung gemeinnütziger Zwecke | §§56, 57 AO |
gemeinnützige Zwecke in der selbstlosen Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigen oder sittlichem Gebiet | §§ 52, Abs.1, 55 AO (Erläuterungen der einzelnen Zwecke auch in dem neuesten Anwendungserlass zur Abgabenordnung AEAO vom 31.01.2014) |
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Zuordnung zu dem Katalog (25) anerkannter Zwecke (auch Mehrfachnennung möglich) | § 52, Abs. 2 AO | |
Mittel und Wege der Verwirklichung der Satzungszwecke | § 60, Abs. 1 AO | |
Selbstlosigkeit (nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke) | § 55, Abs. 1 AO | |
Mittelverwendung nur für satzungsmäßige Zwecke, keine Zuwendungen an Mitglieder | § 55, Abs. 1, A. 1AO | |
keine Begünstigungen von Personen für satzungsfremde Zwecke oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen | § 55, Abs. 1, S. 3 AO | |
zeitnahe Verwendung der Mittel für satzungsmäßige Zwecke | § 55, Abs. 1, S. 3 AO | |
Widerspiegelung der Anfordeurngen in der tatsächlichen Geschäftsführung Nachweis durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen |
§ 63, Abs. 1, S. 3 AO | |
Gemeinnützige Vermögensbindung Bestimmung des Vermögensanfalls bei Auflösung oder Wegfall des gemeinnützigen Zwecks entweder an eine gemeinnützige Organisation zur Nutzung für Ihre gemeinnützigen Zwecke oder für einen bestimmten gemeinnützigen Zweck |
§§ 55, 61 AO | |
Wirtschaftliche Aktivitäten | Bedingte Zulassung (steuerpflichtiger) wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe | § 64 AO |
Zulassung und Definition von Zweckbetrieben | §§ 65-68 AO |