Fallunspezifische Arbeit

Seite 1: (Einzel)fallspezifische Arbeit, fallübergreifende Arbeit

Handlungsfeldübergreifendes Zusammenwirken unterschiedlicher Akteure in einem Sozialraum aus der Perspektive der Hilfen zur Erziehung

Fallunspezifische Arbeit wird zumeist als die sozialräumliche Komponente im Handlungsrepertoire der im Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) tätigen Sozialarbeiter(innen) verstanden. Sozialräumliches Handeln wiederum hat viel mit arbeitsfeldübergreifender Vernetzung und Kooperation in einem Stadtteil bzw. im Gemeinwesen zu tun.

Im Folgenden wird eine definitorische Annäherung dieser sog. fallunspezifischen Arbeit über die Beschreibung und Abgrenzung der Begriffe der (einzel-) fallspezifischen, der fallübergreifend sowie der ressourcenmobilisierenden Arbeit versucht, um daran das Wirken an handlungsfeldübergreifenden Schnittstellen nachvollziehbar zu machen, das die Grundlage bildet für eine im SGB VIII formulierte und an den Lebenswelten der Familien orientierte Jugendhilfeplanung.

(Einzel)fallspezifische Arbeit

Der traditionelle Arbeitsansatz im Bereich HzE liegt in der einzelfallspezifischen Arbeit. Im Rahmen des bundesdeutschen Systems für soziale Absicherungen bestehen entsprechend dem KJHG die Hilfen zur Erziehung als individuell bezogener Rechtsanspruch (BMFSFJ 2000  KJHG § 27). Dieser Rechtsanspruch leitet sich ab, wenn »eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig erscheint« (BMFSFJ 2000  KJHG § 27 (1)).

Münder weist daraufhin, dass durch die Änderung des Rechtsanspruchs mit Einführung des KJHG nicht mehr allein der erzieherische Bedarf aufgrund von defizitärer Erziehung innerhalb der Familie ausschlaggebend ist. Stattdessen wird die individualisierte Zuschreibung der Tatbestandsvoraussetzungen in Bezug gesetzt zu den Sozialisationsbedingungen des Heranwachsenden (MÜNDER 2006:394ff).

Dies bedeutet, dass auch Bedingungen in der außerfamiliären Lebenswelt des Kindes bzw. des Jugendlichen eine Hilfe zur Erziehung notwendig erscheinen lassen, wenn das Wohl des Heranwachsenden nach dem §27 KJHG in seiner konkreten Lebenssituation durch Mangel oder soziale Benachteiligung nicht gewährleistet ist: »wenn Mangel an Anregung, an Kommunikation, an pädagogischer Unterstützung, aber auch an Ausbildungs- möglichkeiten besteht, wenn Mangel an geeignetem Wohnraum besteht oder wenn die Möglichkeiten zur Freiheitsentfaltung im öffentlichen und politischen Raum eingeschränkt sind, wenn Benachteiligung im Bildungsbereich besteht etc.« (MÜNDER 2006:395).

So werden folglich als Voraussetzungen für den Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung nicht rein familiär-individuelle Versäumnisse bzw. Defizite zugrunde gelegt. Der sich aus den so beschriebenen Tatbestandsvoraussetzungen abzuleitende erzieherische Bedarf muss jedoch stets am individuellen Einzelfall konkret beschreibbar werden, da es sich um einen individuell einklagbaren Rechtsanspruch handelt.

Somit entsteht bei der Erbringung der Hilfeleistung ein individueller Fall aufgrund des individuellen erzieherischen Bedarfs im Einzelfall (BMFSFJ 2000  KJHG § 27 (2)). Dies impliziert jedoch, dass erst ein Fall im Verständnis einer Tatbestandsvoraussetzung mit einem erzieherischen Bedarf im Einzelfall konstruiert sein muss, um eine entsprechende Hilfe zu gewährleisten: »Wir helfen den Armen, aber wir warten, bis sie arm sind« (HINTE/ LITGES/ SPRINGER 1999:66). Somit ist im Bereich der Hilfen zur Erziehung der Fall die zentrale Bezugsgröße, auch wenn er in der Betrachtung der Einflussfaktoren für die Entstehung der Tatbestandsvoraussetzungen und der daraus ableitbaren Hilfeangebote sozialräumlich eingebettet wird.

Unter (einzel-)fallspezifischem Handeln im Bereich der HzE wird eine professionelle, methodisch ausgerichtete Fallarbeit verstanden, in der die unmittelbare Interaktion mit dem Beteiligtensystem  im Vordergrund steht. Ziel ist die Entwicklung geeigneter Hilfen zur Unterstützung und Stabilisierung individueller Lebenslagen in einem konkreten Fall (BESTMANN/ BRANDL 2006).

In der Erbringung der jeweiligen Hilfe bestehen in der einzelfallspezifischen Arbeit entsprechend der konzeptionellen Ausrichtung unterschiedliche methodische Vorgehensweisen und sich daraus ableitende Definitionen für die jeweiligen Rollen des/r Klienten/in bzw. des/r Praktikers/in (beispielhaft.: ADER/SCHRAPPER 2002; ADLER 1998; BERG u.a. 2001; HENKEL/SCHNAPKA/SCHRAPPER 2002; JORDAN 2004; MERCHEL 1999; MOLLENHAUER/UHLENDORFF 1995; NEUBERGER 2004; SALOMON 1926; STANULLA 2004).  Für ein sozialräumliches Arbeiten, das den zentralen Handlungsprinzipien nach Hinte folgt (HINTE/TREEß 2007:45ff), sind gerade in der einzelfallspezifischen Dimension spezielle methodische Vorgehensweisen von ausschlaggebender Bedeutung.

Fallübergreifende Arbeit sowie Ressourcen mobilisierende Fallarbeit

Die Begriffe der fallübergreifenden Arbeit sowie Ressourcen mobilisierenden Fallarbeit werden im folgenden kurz umrissen, da diese beiden Termini maßgeblich durch dass ISSAB  in den sozialräumlichen Diskurs eingeführt worden sind, um damit den Begriff der fallunspezifischen Arbeit abgrenzen zu können.

Der fallübergreifende Arbeitsansatz stellt ein für Praktikerinnen seit langem bewährtes Instrument in der Hilfeleistung dar. Es werden aus individuellen Einzellfallspezifischen Kontexten übergreifende Zusammenhänge hergestellt bzgl. der Einflussgrößen. Zumeist bedeutet dies, dass individuelle Einzelfälle mit ähnlicher Ausgangslage oder auch Fragestellung zusammengeführt werden zu sogenannter Gruppenarbeit  (HINTE 1989).

Unter Ressourcen mobilisierender Fallarbeit schreibt Hinte: »Bezogen auf einen konkreten Anlass, eine individuelle Notlage, werden Ressourcen des Sozialraums wie Nachbarschaften und Netzwerke,  herangezogen« (ISSAB 2007). Kooperation und Vernetzung mit anderen Fachkräften aber auch nicht-professionellen, ehrenamtlichen sowie privaten Schlüsselpersonen aus dem Sozialraum bzw. der Lebenswelt der Betroffenen sind entsprechend wirksame Strategien. Fachlich unterstützt bzw. geradezu eingefordert wird diese Handlungsorientierung durch den 8. Kinder- und Jugendbericht (DEUTSCHER BUNDESTAG 1990) sowie die gesetzlichen Ausführungen des KJHG selbst.

Diese sozialräumlichen Ressourcen können sowohl in individuellen Einzelfallzusammenhängen als auch in fallübergreifenden Kontexten zur Mobilisierung kommen.

Seite 2: Zwischenfazit, Fallunspezifische Arbeit

Zwischenfazit:

Die beiden zuletzt beschriebenen Handlungsdimensionen können unter dem Begriff  der Fallarbeit im Bereich der HzE zusammengefasst werden, wenn die verbindende Kategorie ein gegenwärtiger Fall ist.

Und damit haben wir auch schon eine zentrale, wenn nicht die zentrale Kategorie der fallunspezifischen Arbeit für eine begriffliche Kontrastierung benannt: fallunspezifische Arbeit bezieht sich nicht auf einen gegenwärtigen Fall!

Was bedeutet nun fallunspezifische Arbeit?

Zur Klärung und definitorischen Abgrenzung des Begriffs der fallunspezifischen Arbeit dient zur Annäherung ein kleines und eher unspektakuläres Beispiel aus einer bundesdeutschen Großstadt. Das Beispiel startet mit einer fast alltäglichen Situation für die ASD-Mitarbeiterin Frau A.: telefonisch wird sie von einer älteren Dame, Frau M., darauf aufmerksam gemacht, dass über der Dame im Mehrfamilienhaus eine alleinerziehende junge Mutter, Frau J. mit ihrer Tochter L. im Grundschulalter wohnt. In dieser Kleinstfamilie, so die Nachbarin, kommt es des öfteren zu lautstarken Auseinandersetzungen zwischen Mutter und Tochter, die die Dame unvermeidbar aufgrund der räumlichen Nähe akustisch verfolgt.

Frau M. sorgt sich, was über ihr in der Familie so vor sich geht, zumal sie aktuell in der Zeitung immer so »schreckliche Geschichten« lese. Gerne würde sie die junge Nachbarin unterstützen, da sie selbst Großmutter sei, aber aufgrund der räumlichen Entfernung zu ihrer eigenen Tochter ihr Enkelkind wenig miterleben kann. Die ASD-Mitarbeiterin macht sich aufmerksam Notizen, erklärt Frau M. das weitere Vorgehen und fragt abschließend, ob sie gegebenenfalls Frau J. über ihr Unterstützungsangebot informieren darf.

Die Mitarbeiterin Frau A. wendet sich nun aufgrund der Meldung an die Familie J. Dort findet sie relativ unkompliziert Zugang. Frau J. äußert nach wenigen Erstberatungskontakten mit der Mitarbeiterin einen Bedarf an HzE sowie ihre Kooperationsbereitschaft aktiv an der Hilfeerbringung mitzuwirken. Abschließend berichtet die Mitarbeiterin von einem potenziellen Angebot für eine Alltagsentlastung durch eine ältere Dame aus der Nachbarschaft, die sich gerne um ihre Tochter stundenweise kümmern würde, diese beispielsweise vom Hort abzuholen, mal in die Schule zu bringen, auch mal abends zu hüten und weiteres.

Grundsätzlich ist Frau J. diesem Angebot sehr aufgeschlossen. Als sich jedoch herausstellt, dass die ältere Dame Frau M. ist, die direkt unter ihr wohnt, schwindet die Begeisterung, da sie die Nachbarin eher als anstrengend und weniger als Entlastung bisher erlebt hat.

Die ASD-Mitarbeiterin akzeptiert gezwungenermaßen diese Rückmeldung und vereinbart mit Frau J. eventuell eine andere Unterstützungsform für derartige Zwecke der Alltagsentlastung im Rahmen der HzE als Ziel zu vereinbaren. Zurück im Jugendamt berichtet die Kollegin A. über ihren Frust, dass sie ja eigentlich eine so tolle »Stadtteilressource« in Person der Frau M. gefunden hat, nur dass die Verlinkung mit der Familie nicht geklappt hat, was sie sehr bedauert. Die Kolleginnen hören aufmerksam zu und teilen den Ärger.

Einige Wochen später sucht eine Kollegin von Frau A. für eine andere Familie, die ähnlich der Familie J. konstelliert ist, eine Alltagsentlastende Unterstützung und erinnert sich an die Geschichte von Frau M. Da die Kollegin A. sich die Daten der Dame notiert hat, kontaktiert sie diese mit dem Anliegen ihrer Kollegin. Frau M. reagiert ausgesprochen begeistert, dass sie nun doch von einer potenziellen Stadtteilressource zu einer realen Ressource sich wandeln und aktiv werden kann, was in diesem Fall nach einer entsprechenden Vermittlung gut funktioniert.

Was an dieser sehr stark verkürzten Sequenz aus dem Arbeitsalltag der ASD-Mitarbeiterin kann als fallunspezifische Arbeit beschrieben werden? Zunächst handelt es sich um einen individuell ausgerichteten, einzelfallspezifischen Arbeitskontext bezogen auf die Familie J. Es wird durch die Meldung einer Dritten Person ein sogenannter HzE-Bedarf feststellbar. Da die ASD-Mitarbeiterin das Unterstützungsangebot der Nachbarin als solches ernst nimmt und als potenzielle Ressource identifiziert, arbeitet sie zwar stark sozialräumlich orientiert aber in dieser Arbeitsphase nach wie vor auf den Einzelfall der Familie J. bezogen. Durch ihre Beratung versucht sie nachfolgend, diese potenzielle Ressource aus dem Sozialraum für die Familie J. zum Einsatz zu bringen und zu mobilisieren, was, wie geschildert, eindeutig scheitert für diesen Einzelfall.

Seite 3: Fallunspezifische Arbeit (1)

Die fallunspezifische Dimension findet ihren Beginn darin, dass die ASD-Mitarbeiterin sich diese ältere Dame als Ressource notiert und ihren Kolleginnen darüber Bericht erstattet. Sie identifiziert die Dame als Ressource des Stadtteils, weiß um deren Interessen und gibt dieses Wissen innerhalb ihres Kolleginnenkreises weiter und macht ihr Wissen somit ihren Kolleginnen nutzbar. Durch die enge Teamarbeit im ASD wird so die von FRÜCHTEL so benannte »Ressourcen-Sammlung« (2001:156) für einen späteren Fall nutz- und einsetzbar.

Die aus dem ursprünglich einzelfallspezifischen Anlass heraus identifizierbare Stadtteilressource wird aus diesem Kontext herausgenommen und für spätere, ähnlich gelagerte Fallkonstellationen nutzbar gemacht.

In einer ersten Annäherung kann fallunspezifische Arbeit beschrieben werden als ein Wissen über potenzielle Ressourcen im Sozialraum, mit dem Zweck, diese Ressourcen für mögliche spätere Einzelfälle mobilisieren zu können. Fallunspezifischen Arbeit umfasst, wie bereits angedeutet, diejenige Arbeit, in der die sozialräumlichen Ressourcen nicht konkret in der fallspezifischen Arbeit eingesetzt, sondern entdeckt, kontaktiert, gefördert bzw. aufgebaut werden. Nach Hinte erschließt sich die Fachkraft bei fallunspezifischer Arbeit  »Kenntnisse in einem sozialen Raum, ohne schon zu wissen, ob sie diese Ressourcen für einen zukünftigen Fall benötigen wird.« (HINTE/TREEß 2007:118).

Hierzu ist sowohl ein Wissen um die sozialräumlichen Ressourcen als auch ein gelingender Zugang zu diesen Ressourcen erforderlich. Fallunspezifische Arbeit ist folglich eine sozialräumlich orientierte Netzwerk- und Strukturarbeit, die wiederum, je nach methodischem Ansatz, deutliche Rückwirkungen auf die in einem Sozialraum lebenden und agierenden Menschen hat und damit entweder die fallspezifische Arbeit unterstützt oder präventiv wirkt, d.h. der Notwendigkeit einer professionellen, individuell-einzelfallspezifischen und fallübergreifenden Arbeit vorbeugt.

In diesem Sinne soll die fallunspezifische Arbeit sowohl die Mobilisierung der Ressourcen für die Fallarbeit vorbereiten) als auch die Entstehung von HzE-Fällen vermeiden helfen (LANDESHAUPTSTADT STUTTGART JUGENDAMT 1999a). Anders formuliert: Fallunspezifische Arbeit in einem sozialräumlichen Verständnis kann dazu beitragen, die lebensweltlichen Strukturen und Bezüge in einem Lebensraum zum Ziele einer selbstbestimmten und selbstbefähigten Lebensführung der Familien zu verbessern.

So basieren viele Unterstützungsnetze für Familien neben öffentlich finanzierten Hilfs- und Beratungsdiensten auf Verwandtschaft, auf freundschaftlichen sowie nachbarschaftlichen Beziehungen und auf Unterstützungsangeboten von Vereinen, Initiativen, der Kirchen etc. Mit dem Ansatz der fallunspezifischen Arbeit findet nun auf der Handlungsebene die bereits ausgeführte These ihren Niederschlag, dass die »individuelle Problematik [...] in den ökologischen Kontext eingebettet gesehen« wird (HINTE u.a. 1999:45). Darauf gründet die in diesem Kontext sinnbildlich verwendete Formel vom Fall zum Feld, wonach sich die professionelle Sicht erweitert von der Intervention im Fall hin zur einzelfall-unabhängigen Infrastrukturarbeit im Feld (HINTE u.a. 1999; MEINHOLD 1998). Zugleich folgt dieser Ansatz dem Leitparagraphen §1 des KJHG im Absatz (3) 4., der das Erhalten bzw. Erschaffen positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien als eine zentrale Aufgabe der Jugendhilfe betont (BMFSFJ 2000 KJHG §1).

Folgt man dem Modell zu Sozialräumorientierung nach NIKLES (2001), dann lässt sich die Fallunspezifische Arbeit als eine unumgängliche Dimension professioneller Fall-Arbeit auf der Handlungsebene sozialraumorientierter Arbeit betrachten.

Aus dieser zunächst theoretisch abgeleiteten Betrachtungsweise wird es möglich, stets den Nutzen der fallunspezifischen Arbeit für die HzE-Fall-Arbeit insgesamt zu sehen und somit auch den Zusammenhang zur einzelfallspezifischen und fallübergreifenden Arbeit als handlungsleitende Motivationen zu erkennen. Denn innerhalb der Sozialraumorientierung fungiert der fallunspezifische Zugang in der Dreigliederung des Arbeitsauftrags (fallspezifisch, fallübergreifend und fallunspezifisch) als diejenige Dimension, die eine Synthese des auf das Individuum bezogenen Handelns mit dem auf die sozialräumlichen Verhältnisse bezogenen Handeln erst ermöglicht.

Auf diese Weise wird durch die fallunspezifische Arbeit das sozialräumliche Konzept Sozialer Arbeit in die Handlungspraxis der HzE  übersetzt und wirksam. Fallunspezifische Arbeit wird somit zum integralen Bestandteil der Fall-Arbeit, die ihre Aufmerksamkeit gerade vor dem Hintergrund sozialräumlicher Überzeugungen auch auf die bedeutsamen strukturellen Bedingungen im Sozialraum des prinzipiellen »Falles« richtet.

Diese Sichtweise der fallunspezifischen Arbeit hat zudem einen sehr praxisnahen Hintergrund: Fallunspezifische Arbeit findet auch während der konkreten Fallarbeit (in der Beratung mit den Klient(inn)en, der alltagsnahen Unterstützung etc.) und während der Mobilisierung sozialräumlicher Ressourcen für den konkreten Fall statt. Denn auch in diesen Situationen können Informationen über den Stadtteil, über sogenannte Schlüsselpersonen und Ressourcen oder Kontakte für zukünftige Ressourcenmobilisierung geknüpft, ausgebaut und gefördert werden. In diesem Sinne ist also auch von dieser Seite eine gegenständliche und arbeitstrukturelle Trennung von (Einzel-)Fallarbeit und fallunspezifischer Arbeit abzulehnen (LÜTTRINGHAUS/STREICH 2004:102ff).

Seite 4: Fallunspezifische Arbeit (2)

Die Abgrenzung Fallunspezifischer Arbeit von anderen sozialräumlich wirkenden Aufgabenfeldern

Oft und gerne wird versucht, eine klare Grenze zu ziehen zwischen fallunspezifischer Arbeit und Aufgaben anderer, sozialräumlich wirkender Aufgabenfelder in der Sozialen Arbeit, insbesondere der Gemeinwesen- bzw. Stadtteilarbeit (FRÜCHTEL u.a. 2006:206). Zwar beziehe sich die fallunspezifische Arbeit während ihres explorativen Tuns auf keinen spezifischen Fall – so die Argumentation -, jedoch sei der Fokus von FuA, anders als bei der Gemeinwesenarbeit (GWA), die Vorbereitungsarbeit und Ressourcengewinnung für kommende Fälle (siehe oben). In diesem Sinne sei die eigentliche konkrete stadtteilbezogene Veränderungs- arbeit nicht mehr Aufgabe der fallunspezifischen Arbeit im Kontext der HzE (LANDESHAUPTSTADT STUTTGART JUGENDAMT 2003:2).

Unübersehbar ist, dass es starke Überschneidungen gibt im methodischen Repertoire von fallunspezifischer Arbeit und Gemeinwesenarbeit. Hinsichtlich des Aspekts der Steuerung Sozialer Arbeit sind die unterschiedlichen Arbeitsfelder zwar zumeist indiziert über

a.    den Einzelfall,
b.    die Immobilie bzw. einen territorialen Ort,
c.    den Fachdienst und/oder
d.    die Zielgruppe (HINTE 2001a:10).

Nach dem Modell integrierter und wechselwirkender Über- scheidungsflächen (Abb. 2) werden diese Steuerungsdimensionen ergänzt durch eine gemeinsam wirkende und auszuführende Dimension fall-, immobilien- bzw. terrorial-, fachdienst- und/oder zielgruppenunabhängiger Arbeit in der Lebenswelt der Stadtteilbewohner/innen.

Es geht nach diesem Modell um das Ausbalancieren von Handlungsfeld bezogenen Eigeninteressen der professionellen Akteure auf der einen und einer gemeinsamen Verbindung an gemeinschaftlichen Interessen auf der anderen Seite - jeweils begründet aus der ganzheitlichen und sozialräumlichen Perspektive der Familien-Mitglieder bzw. Klient(inn)en oder besser: Bürger(inne)n. In diesem Sinne arbeiten alle professionellen Akteure der Sozialen Arbeit sinngemäß auf der Handlungsdimension »fallunspezifischer« Arbeit – wenn sie sich der Sozialraum- und Lebensweltorientierung verpflichtet wissen oder besser: einer primärsteuerungsdimensionsunabhängigen sprich sozialräumlich- lebensweltbezogenen Ebene.

Möglicherweise ist also eine strikte Abgrenzung der fallunspe- zifischen Arbeit als sinngemäße Handlungsdimension der Hilfen zur Erziehung von der Gemeinwesenarbeit und lebensweltorientierten Aufgabenfeldern der Kinder- und Jugendhilfe eher kontraproduktiv, wenn eine Entsäulung der Hilfeleistungen nach dem KJHG wirklich angestrebt wird - und damit der Anspruch der Sozialraum- orientierung  ernst genommen werden soll (vgl. auch LANGHANGKY u.a. 2004:58; KAPPELER 2003:11). Mit einer ganzheitlichen und sozialräumlichen Sichtweise auf die Lebenswelt der Familien und ihrer sozialen Bezüge im Stadtteil, sind fachliche Überschneidungen im Handeln der jeweilig profilierten Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit durchaus zulässig, geradezu wünschenswert  und konsequent. Ein solches Verständnis könnte auch dem Ansinnen des §80 im Kinder- und Jugendhilfegesetz1 zu Grunde liegen, welche im Kontext einer sozialräumlich ausgerichteten Kinder- und Jugendhilfe eine überaus zentrale Funktion bekommt.

Die im oben angeführten Modell als »steuerungsdimensions- bezogene« Arbeit der jeweiligen, in einem Sozialraum aktiven Kinder- und Jugendhilfeträger wird zumeist aus dem konkreten Blick der jeweiligen Steuerungsdimension (fall-, immobilien- bzw. terrorial-,  fachdienst- und/oder zielgruppenbezogen) abgeleitet und inhaltlich gefüllt. Diese inhaltliche Füllung steht aber zugleich im Zusammenhang mit den strukturellen Ausgangslagen eines Stadtteils. Nun kann gefolgert werden, dass gerade für die hier als steuerungsdimensionsunabhängige, auf den Sozialraum bezogene Sichtweise die kommunale Jugendhilfeplanung als Träger der öffentlichen Jugendhilfe maßgeblich eine steuernde Aufgabenstellung bekommt.

Der direkte Austausch der in einem Sozialraum tätigen Akteure, gerade auch außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe, bezüglich der jeweils eigenen Wahrnehmungen zu Themen, Bedarfen und Ressourcen bzw. Potenziale eines Gebietes führt erst zu dem im KJHG §80 intendierten Abstimmungsprozess, so dass »junge  Menschen  und  Familien  in gefährdeten  Lebens ­ und  Wohn- bereichen  besonders  gefördert  werden« (KJHG §80 (2) 3.).
Neben dem Wissen über potenzielle sozialräumliche Ressourcen in einem Stadtquartier und dem Mobilisieren dieser Ressourcen kommt demzufolge auch ein notwendiges Wissen über die in einem Stadtteil wirkenden Themen und daraus möglicherweise ableitbarer Bedarfe hinzu.

Fallunspezifische Arbeit im Bereich HzE ist auf der Ebene der Fall-Arbeit eine steuerungsdimensionsUNabhängige, d.h. fall-, fachdienstlich, zielgruppen- und immobilien- bzw. territorial- unabhängige Handlungsdimension, die sich mit der Arbeit anderer professioneller Akteure der Sozialarbeit innerhalb der Lebenswelt von Stadtteilbewohner(inne)n überschneidet. Sie lenkt zudem den Blick auf Lebenswelt immanente Ressourcen, insbesondere auch auf nicht-sozialarbeiterisch-professionelle Akteure und Netzwerke eines Stadtteils und fokussiert auf das Ziel, die einzelfallspezifische Arbeit sozialräumlich zu erweitern oder sogar präventiv zu wirken, d.h. der Notwendigkeit einer professionellen, fallspezifischen Arbeit vorzubeugen. Somit ist die Handlungsdimension des fallunspe- zifischen Arbeitens gleichsam gestalterisch wirksam im und auf den Sozialen Raum, d.h. sie leistet unter Umständen konkrete Veränderungsarbeit an den Lebensbedingungen in einem Stadtteil und ist selbst »ein Akteur in der sozialen Arena« (OTTO/ZIEGLER 2004a:279).

Eine befragte Praktikerin formuliert es wie folgt: »Also wenn man das alles ernst nimmt mit diesem ressourcenorientierten Ansatz - also nicht beim Problem anpacken - dann heißt es ja nicht nur, dass man eben halt das Problem nicht mehr als Problem nennt, sondern die positive Seite. Das reicht ja nicht aus. Sondern dass man was zur Verfügung stellt - und das machen wir ja auch mit dieser Elterngruppe und so - dass die Leute Betätigungsfelder haben, in denen die sich entwickeln können. Und da, wo die sich entwickeln, das wirkt zuhause auf die Lebenssituation und auf die Erziehung der Kinder wieder zurück. Und das wird eben halt kombiniert mit der einzelnen Arbeit, die dann auch immer noch; die noch in jedem Fall zuständig sind.« (I_5:322). Hier wird aus Sicht einer Praktikerin der Bezug zwischen den Effekten der fallunspezifischen Arbeit und den einzelfallspezifischen Aspekten benannt.

Folgende begriffliche Klärung kann vorläufig als Zusammenfassung hilfreich sein: Fallunspezifische Arbeit bedeutet, ausgehend vom Handlungsfeld der HzE, über ein Wissen über bestehende Ressourcen in einer festgelegten Region zu verfügen. Daneben beinhaltet fallunspezifische Arbeit auch das Wissen über die in der Region bestehenden Themen und daraus ableitbaren Bedarfslagen (siehe auch BESTMANN/BRANDL 2006).

Seite 5: Fallunspezifische Arbeit (3)

Das bestehende Wissen soll einerseits in konkreten einzelfallspezifischen Bedarfslagen (später) hilfreich zum Einsatz kommen und somit sog. flexible und lebensweltbezogene Hilfen ermöglichen. Andererseits soll dieses Wissen über Themen des Stadtteils sowie potenzielle Ressourcen grundsätzlich die Lebensbedingungen innerhalb dieser festgelegten Region in ihrer Qualität verbessern helfen. Hierunter kann der Begriff der Fallvermeidung gefasst werden, wenn dies auch als ein rein theoretisches Modell darzustellen scheint.

Exkurs zum Verfahren einer qualitativ-diskursiven Bedarfslagenendeckung

Wie zuvor geschildert, können wir davon ausgehen, dass die Praktiker(innen) der Sozialen Arbeit und damit auch im Handlungsfeld der HzE, einen spezifischen Blick auf den Sozialraum haben, in welchem sie mit Familien aus diesem Sozialraum über einen individuell-einfallspezifischen Kontext arbeiten. Über diesen Blick auf den Sozialraum und die mit ihm verknüpften Themen verfügen in gewisser Weise alle Menschen, die zu diesem Sozialraum in irgendeiner Weise in Beziehung stehen, sei es als Bewohnende, dort Arbeitende oder den Sozialraum streifende Bürger(innen). Es ist davon auszugehen, insbesondere auch nach dem Ansatz des sozialen Konstruktivismus (MATURANA u.a. 1987), dass diese Wahrnehmungen auf einen Sozialraum ausgesprochen unterschiedlich sind, je nach Hintergrund der betrachtenden und wahrnehmenden Personen. Im Handlungsfeld der HzE ergeben sich die Wahrnehmungen teilweise durch unmittelbare Beobachtungen der Praktiker/innen, in dem sie im Stadtteil direkt unterwegs sind bspw. bei Arbeitswegen zu Familien oder Kooperationspartner(inne)n.

Zumeist werden Wahrnehmungen zum Quartier über die einzelfallbezogene Arbeit mit Familien aus dem Sozialraum konstruiert, entweder während einer kollegialen oder auch eigenen Reflexion eines konkreten Einzelfalls. Es wird versucht, Verbindungen zwischen der Fallkonstellation und dem Sozialraum herzustellen bspw. durch die Diskussion von Fragestellungen, in welcher Form der Sozialraum für die Fallkonstellation belastende oder hilfreiche Faktoren zur Verfügung stellt. Dies wird umso deutlicher, wenn mehrere Einzelfallkonstellationen gemeinsam in Bezug zum Sozialraum gesetzt werden, um entsprechende Fragestellungen (nicht Antworten) herauszuarbeiten. Bspw. können die in einem Sozialraum durch ein HzE-Team3 zu bearbeitenden Fälle auf einer Wandkarte durch Fähnchennadeln visualisiert werden (vgl. auch DEINET 1999). So können regionale Streuungen aber insbesondere auch Häufungen bestimmter Fallkonstellationen ent-deckt werden und durch derart hervortretende Beobachtungen weiterführende Fragestellungen zur Rolle des Sozialraums erarbeitet werden.

Über ein solches qualitativ-diskursives Vorgehen kann aus dem Handlungsfeld der HzE ein Bedarfsblick sich herauskristallisieren. Hierbei ist zu beachten, dass dieser Bedarfsblick nicht mit einem real-existierenden, im Sinne einer objektiven Faktizität bestehenden Bedarf zu verwechseln ist. Im Sinne einer sich verdichtenden, quasi zu verifizierenden bzw. falsifizierenden Fragestellung aus der Handlungsfeld bezogenen Bedarfsperspektive wird diese mit den unterschiedlichen und für die Fragestellung relevanten weiteren potenziellen Bedarfsperspektiven eines Sozialraums diskutiert (und zwar deutlich bevor ein Handlungsfeld bezogener Projektaktionismus zu Umsetzungen führt, die später die zuvor angedachten Zielgruppen nicht nutzen werden).

Seite 6: Fallunspezifische Arbeit (4)

Je nach Themenstellung kann dies in bestehenden sozialräumlichen Vernetzungsrunden stattfinden, mit Partnern aus Einzelkoopera- tionen oder auch mit sogenannten sozialräumlichen Schlüssel- personen. Solche Schlüsselpersonen (FRÜCHTEL 2006) können sowohl im Stadtteil arbeitende Menschen sein wie beispielsweise der viel zitierte großstädtische Kioskbesitzer, eine engagierte Pfarrerin oder auch eine Grundschuldirektorin. Möglicherweise sind diese informativen Knotenpunkte im Netzwerk eines Sozialraums auch dort wohnende Bürger/innen, eine Bürgerinitiativensprecherin oder ein engagierter Seniorenvertreter. Damit erweitert sich die begriffliche Fassung der fallunspezifischen Arbeit wie folgt:

Die leitende Hauptfragestellung ist das Erhalten bzw. Erschaffen »positive[r] Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien« im Sozialraum, was als eine zentrale Aufgabe der Jugendhilfe im Leitparagrafen des zuständigen Bundesgesetzes betont wird (BMFSFJ 2000 KJHG §1).

Auch bei dieser Fragestellung ist es, ähnlich wie im einzelfallspe- zifischen Kontext, entscheidend, was die Menschen aus dem Sozialraum selbst als »positive Lebensbedingungen« definieren. »Was bewegt die im Stadtteil lebenden Menschen? Was sind ihre Themen und Interessen?« sind die leitenden Kategorien. So ist auch im Bereich der Perspektive auf einen Sozialraum nicht die professionelle Sicht über die Sicht der Familien und Bürger des Stadtteils zu stellen und im Fachkreis geschlossen zu diskutieren, was für die Menschen gut sein könnte und diese ggf. brauchen werden. Hilfreicher erscheint es, die Menschen direkt und unmittelbar zu beteiligen, und zwar bereits zu Beginn der diskursiven Phase über den Austausch der Wahrnehmungen und möglicher Interpretationen dazu.

Nicht nur im einzelfallspezifischen Kontext ist also die Frage nach dem »Willen« der beteiligten Menschen (HINTE 2007:46) entscheidend sondern auch in der Betrachtung der Lebens- bedingungen und damit des Sozialraums. Die Zugangsmöglichkeit zu den Themen und Einschätzungen der Wohnbevölkerung bedarf eines adäquaten Settings. Die Praktiker(innen) im Handlungsfeld der HzE haben hierbei einen großen Vorteil: sie stehen in direktem Kontakt mit vielen und unterschiedlichen Menschen, zumeist als Familien, des Sozialraums. Wie dieses unmittelbare Kontaktpotenzial genutzt werden kann, haben LÜTTRINGHAUS/STREICH (2004) beschrieben. So werden die Mitarbeitenden des Handlungsfeld HzE zu wichtigen Akteuren (quasi »Schlüsselpersonen«) einer lokalen Jugendhilfe- planerischen Feldzugangsermöglichung. Viele Gemeinwesen- arbeiter(innen) müssen sich den Kontakt zur Wohnbevölkerung oft erst mühsam aufbauen. Die Praktiker(innen) der HzE verfügen über diesen Kontakt bereits durch ihre einzelfallspezifische Arbeit.

Gemeinsam mit diesen Sozialraumakteuren kann die handlungs- feldspezifische Bedarfssicht eines HzE-Teams diskutiert und weiterentwickelt werden. Hierbei ist es wiederum zentral, dass die HzE-Praktiker(innen) sich bewusst machen, dass ihre ihnen eigene Sicht auf den Stadtteil möglicherweise von anderen Akteuren anders wahrgenommen werden, d.h. ggf. nicht geteilt oder auch ergänzt bzw. erweitert werden.

In dieser Phase geht es nunmehr zunächst um einen Austausch über Wahrnehmungen und den Abgleich der damit verbundenen subjektiven Interpretationen. Die leitenden Fragestellungen sind das »was« und das »weshalb« bzw. auch das »wozu« im Sinne einer Klärung, wozu das wahrgenommene Phänomen im Sozialraum hilfreich sein kann und wer davon betroffen ist (»für wen«). Sehr oft besteht gleich zu Beginn der thematischen Auseinander- setzungen eine (zumeist voreilige) Entwicklung von Ideen für Maßnahmen und Angebote. Sofern die oben stehenden W-Fragen gemeinsam abgeglichen sind, kann eine Sammlung für Ideen, wie mit diesem Phänomen umgegangen werden kann, was sich dadurch mit welcher Zielstellung (»wozu«) ändern wird, wer für diese Veränderung alles engagiert werden kann bzgl. einer Umsetzung und welche weiteren Ressourcen notwendig und aktivierbar sind (»womit«).

Hierbei darf, wie bereits erwähnt, nicht vergessen werden, dass die Wohnbevölkerung, und damit zumeist die Zielgruppe (für wen?) mit ihren Ideen an Veränderungen der Lebensbedingungen eines Stadtteils, direkt beteiligt wird. Die »Themen mit den Menschen und nicht für die Menschen zu bearbeiten« (LÜTTRINGHAUS/STREICH 2004:103) ist die entscheidende Vorgabe, einerseits um an den Themen der Menschen anzudocken und andererseits um die Menschen auch bei der Umsetzung einer möglichen Veränderung direkt zu beteiligen.

Seite 7: Fallunspezifische Arbeit (5)

»Weniger ist mehr« kann gerade auch in diesem Aufgabenbereich eine gute handlungsleitende Formel für die sozialarbeiterisch- professionell tätigen Akteure darstellen, was auf ihr Engagement bzgl. der thematischen und zielgebenden Dominanz betrifft. Sie schaffen Strukturen einer vernetzenden, kommunikativ entdeckenden und Impulse anstoßenden sowie aufnehmenden Kommunikation zwischen und mit relevanten Akteuren eines Sozialraums. Dies bedeutet, dass zwischen diesen Akteuren gemeinsam sehr intensiv herausgearbeitet werden kann, »wer« in welcher Form welche Aufgabenstellungen übernehmen kann und sollte für die Umsetzung von Veränderungen im Sozialraum. »Was können und vor allem wollen die Betroffenen selbst unternehmen und aktiv beitragen, um die Lebensbedingungen zu verändern?« kann aber nur zu einer nachvollziehbaren Leitkategorie werden, wenn zuvor das »was« und das »wozu« gemeinsam mit den »Betroffenen« diskursiv herausgearbeitet und abgestimmt worden ist.

Die Herausforderung des benannten Leitparagrafen §1 des KJHG, »positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen« macht nachvollziehbar, dass »soziale Prävention ein je ›hegemoniales Problem‹ (KUNSTREICH/PETERS 1990)« (ZIEGLER 2001:15) darstellt.

Im Wissen um den neoliberalen Diskurs zur Rolle der Sozialen Arbeit in einer ökonomisch- globalisierten Gesellschaft (OTTO u.a. 2004a) hat hierbei Soziale Arbeit gerade auch die Funktion, auf die Ungleichheit bzgl. der Verteilung sozialer, symbolischer, ökonomi- scher und sonstiger Kapitalien aufmerksam zu machen. Beim Anspruch, diese auszugleichen, wird sich die einzelne Sozialarbeite- rin sicherlich übernehmen, da der Ausgleich bzw. Nichtausgleich maßgeblich in der Sozialpolitik verankert ist. Es geht auch nicht nur um eine »Strategie der Verantwortungszuschrei- bung«  (ZIEGLER 2001:18) in Richtung der Wohnbevölkerung eines Stadtteils, selber etwas zu verändern aus eigenen Mitteln, wofür sie zumeist nicht einmal allein bzw. überhaupt einzeln verantwortbar ist.

Zentral ist hierbei, die Wohnbevölkerung gerade wegen ihrer Ausgrenzung aufgrund der Ungleichverteilung unterschiedlichster und nicht nur, wenn auch maßgeblich, ökonomischer Kapitalien in eine stärkere Diskursposition innerhalb eines Gemeinwesens zu bringen, im Sinne einer »emanzipatorischen Stoßrichtung« (ZIEGLER 2001:22). Daran aktiv und professionell beteiligt zu sein, selbstverständlicher Weise gemeinsam mit anderen Handlungsfelder außerhalb der Jugendhilfe, idealer Weise eng vernetzt und abgestimmt kooperierend, das kann schon Aufgabe Sozialer Arbeit sein. Die fallunspezifische Arbeit  bietet hierfür einen zentralen Ansatzpunkt aus dem Bereich der Hilfen zur Erziehung heraus.

Prävention, und als solches kann die im KJHG benannte Erhaltung bzw. Erschaffung positiver Lebensbedingungen verstanden werden, bedeutet nach KAPPELER: »Heute etwas tun, damit heute definierte Schäden beim Einzelnen und der Gesellschaft von morgen nicht auftreten. Das wäre gut - und nicht einfach zu machen – wenn es um die Verhältnisse ginge, um das unbelastete Offenhalten von Zukunftshorizonten.« (2005:31)

Dieses »Offenhalten«  und die Erschaffung von Ermöglichungen für die Wohnbevölkerung gerade in sogenannten Armutsquartieren wird somit (lang jährig erfahrene Kolleginnen sagen: wird wieder) zu einer zentralen Kategorie sozialarbeiterischen Handelns. Umso mehr im Handlungsfeld der HzE, da dort die sogenannte Verhaltens- prävention sehr oft und alleinig im Vordergrund (und zumeist auch im Hintergrund) zu stehen scheint (kritisch dazu CONEN 2006).

Seite 8: Fußnoten

(1) KJHG § 80 Jugendhilfeplanung: [...] (2)Einrichtungen  und  Dienste  sollen  so geplant  werden, dass  insbesondere 1.Kontakte  in  der  Familie  und  im  sozialen  Umfeld  erhalten  und  gepflegt  werden  können, 2.ein  möglichst  wirksames, vielfältiges  und  aufeinander  abgestimmtes Angebot  von  Jugendhilfeleistungen gewährleistet  ist, 3.junge  Menschen  und  Familien  in gefährdeten  Lebens ­ und  Wohnbereichen  besonders  gefördert  werden, 4.Mütter  und  Väter  Aufgaben  in  der Familie  und  Erwerbstätigkeit  besser miteinander  vereinbaren  können. [...]

(2) BESTMANN, S.: Unveröffentlichte Forschungsarbeit zu fallunspezifischer Arbeit 2006

(3) Diese Form der Visualisierung wird bspw. in einigen Fall- bzw. Kiezteams in Berlin praktiziert (Stand 2/2006)